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Christina Deckwirth (Diskussion | Beiträge)
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== Forderungen von LobbyControl zum Parteisponsoring ==
== Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung ==


Parteisponsoring ist bisland nicht im Parteiengesetz geregelt. Es fällt daher nicht unter die Transparenzregeln, die für Parteispenden gelten. Es ist fraglich, ob diese fehlende Regulierung verfassungskonform ist. Das Parteiensponsoring bietet so ein Schlupfloch für instransparente Geldflüsse an Parteien und für finanzielle Zuwendungen gegen Gegenleistungen, die bei Parteispenden verboten sind. [[LobbyControl]] fordert, das Parteisponsoring endlich umfassend im Parteiengesetz zu regeln:
Für eine transparentere, verfassungskonforme [[Parteienfinanzierung]] fordert [[LobbyControl]], dass


* '''Schlupfloch Parteisponsoring schließen''': Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
* die Veröffentlichungsgrenzen für [[Parteispenden]] deutlich gesenkt werden. Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender namentlich in den [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte/202446 Rechenschaftsberichten] der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym (siehe: [[Finanzierung aller Parteien im Bundestag]]).
* '''Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien''': Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln -  auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine.
* im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum [[Parteisponsoring]] ergänzt und alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
* '''Geldflüsse über Dritte transparent machen''': Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien.
* Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren und der Gegenleistung seitens der Partei offengelegt werden.
* für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender bzw. Sponsor und Partei gilt.
* Direktspenden an parteigebundene Abgeordnete ganz verboten werden.
* die Einhaltung der Regeln durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird.


Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel [[Parteienfinanzierung]].
Weitere wünschenswerte Verbesserungen:
* In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
* Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger/innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum).
* Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten oder Unternehmen geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen bedacht werden.

Version vom 16. Februar 2017, 12:08 Uhr

Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung

Für eine transparentere, verfassungskonforme Parteienfinanzierung fordert LobbyControl, dass

  • die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden deutlich gesenkt werden. Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym (siehe: Finanzierung aller Parteien im Bundestag).
  • im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum Parteisponsoring ergänzt und alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
  • Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren und der Gegenleistung seitens der Partei offengelegt werden.
  • für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender bzw. Sponsor und Partei gilt.
  • Direktspenden an parteigebundene Abgeordnete ganz verboten werden.
  • die Einhaltung der Regeln durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird.

Weitere wünschenswerte Verbesserungen:

  • In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
  • Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger/innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum).
  • Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten oder Unternehmen geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen bedacht werden.