Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung
Für eine transparentere, verfassungskonforme Parteienfinanzierung fordert LobbyControl, dass
- für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender:in bzw. Sponsor:in und Jahr gilt.
- die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden weiter gesenkt werden: Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 35.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender:innen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym.
- die Einhaltung der Regeln durch eine unabhängige und mit ausreichenden Ressourcen sowie Befugnissen ausgestattete Institution kontrolliert und wirksam sanktioniert wird.
Weitere wünschenswerte Verbesserungen:
- In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
- Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger:innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum). Da die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu den vergleichbaren Aufsichtsbehörden in anderen Ländern immer noch nicht tätig wurde, hat LobbyControl eine solche Parteispenden-Datenbank erstellt und in die Lobbypedia integriert.
- Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyist:innen, Unternehmen oder Vereine geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen dabei bedacht werden.