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* Schlupfloch Parteisponsoring schließen: Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden. | * '''Schlupfloch Parteisponsoring schließen''': Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden. | ||
* Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien: Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln - auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine. | * '''Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien''': Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln - auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine. | ||
* Geldflüsse über Dritte transparent machen: Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien. | * '''Geldflüsse über Dritte transparent machen''': Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien. | ||
Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel [[Parteienfinanzierung]]. | Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel [[Parteienfinanzierung]]. | ||
Version vom 22. November 2016, 11:02 Uhr
Forderungen von LobbyControl zum Parteisponsoring
LobbyControl fordert, das Parteisponsoring endlich umfassend im Parteiengesetz zu regeln:
- Schlupfloch Parteisponsoring schließen: Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
- Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien: Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln - auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine.
- Geldflüsse über Dritte transparent machen: Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien.
Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel Parteienfinanzierung.