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== Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung ==
== Forderungen von LobbyControl zum Parteisponsoring ==


Für eine transparentere [[Parteienfinanzierung]] fordert [[LobbyControl]], dass
[[LobbyControl]] fordert, das [[Parteisponsoring]] endlich umfassend im Parteiengesetz zu regeln:


* die Veröffentlichungsgrenzen für [[Parteispenden]] deutlich gesenkt werden. Spenden ab 10.000 Euro müssen sofort offengelegt werden (bisher erst ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro müssen Spender namentlich in den detaillierten [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte/202446 Rechenschaftsberichten] der Parteien aufgelistet werden. Bisher liegt die Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben rund 50 bis 70 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym (siehe: [[Finanzierung aller Parteien im Bundestag]]).
* Schlupfloch Parteisponsoring schließen: Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
* für Spenden eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender und Partei gilt.
* Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien: Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln -  auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine.
* Direktspenden an parteigebundene Abgeordnete ganz verboten werden.
* Geldflüsse über Dritte transparent machen: Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien.


* im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum [[Parteisponsoring]] ergänzt werden.
Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel [[Parteienfinanzierung]].
* alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
* für Parteisponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Sponsor und Partei gilt.
* Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren offengelegt werden.
 
* die Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird.
 
Weitere wünschenswerte Verbesserungen:
* In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte bei Spenden mit aufgeführt werden, wenn diese an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
* Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer Datenbank auf der Bundestagswebseite, die durchsuchbar ist und weitere Auswertungen für die BürgerInnen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum).
* Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten oder Unternehmen geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das Anzeigengeschäft von Parteizeitungen oder das geschäftliche Engagement der Parteien müssen bedacht werden.

Version vom 22. November 2016, 11:00 Uhr

Forderungen von LobbyControl zum Parteisponsoring

LobbyControl fordert, das Parteisponsoring endlich umfassend im Parteiengesetz zu regeln:

  • Schlupfloch Parteisponsoring schließen: Sponsorzahlungen müssen ebenso wie Parteispenden offengelegt werden. Die Beträge sollten jeweils bereits ab 10.000 Euro unverzüglich und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Offengelegt werden muss dabei auch, welche Gegenleistung einem Sponsorbetrag gegenüberstand. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Parteien fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
  • Verbot der käuflichen Kontaktvermittlung für Parteien: Parteien dürfen keine Kontakte zu ihren Politiker/innen gegen Geld anbieten oder vermitteln - auch nicht über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine.
  • Geldflüsse über Dritte transparent machen: Wer Spenden oder Sponsorgeld einnimmt, um damit Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei durchzuführen, soll denselben Transparenzregeln unterworfen sein wie die Parteien.

Weitere wünschenswerte Verbesserungen für den gesamten Bereich Parteienfinanzierung im Artikel Parteienfinanzierung.