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== Forderungen von LobbyControl zur [[Parteienfinanzierung]] ==
== Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung ==


[[LobbyControl]] fordert, dass  
Für eine transparentere, verfassungskonforme [[Parteienfinanzierung]] fordert [[LobbyControl]], dass  


* die Veröffentlichungsgrenzen für [[Parteispenden]] deutlich gesenkt werden. Spenden ab 10.000 Euro müssen sofort offengelegt werden (bisher erst ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro müssen Spender namentlich in den detaillierten [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte/202446 Rechenschaftsberichten] der Parteien aufgelistet werden. Bisher liegt die Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben rund 50 bis 70 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym (siehe: [[Finanzierung aller Parteien im Bundestag]]).
* für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender:in bzw. Sponsor:in und Jahr gilt.
* für Spenden eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender und Partei gilt.
* die Veröffentlichungsgrenzen für [[Parteispenden]] weiter gesenkt werden: Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 35.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender:innen namentlich in den [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte/202446 Rechenschaftsberichten] der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym.
* Direktspenden an parteigebundene Abgeordnete ganz verboten werden.
* die Einhaltung der Regeln durch eine unabhängige und mit ausreichenden Ressourcen sowie Befugnissen ausgestattete Institution kontrolliert und wirksam sanktioniert wird.
 
* im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum [[Parteisponsoring]] ergänzt werden.
* alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
* für Parteisponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Sponsor und Partei gilt.
* Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren offengelegt werden.
 
* die Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird.


Weitere wünschenswerte Verbesserungen:  
Weitere wünschenswerte Verbesserungen:  
* In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte bei Spenden mit aufgeführt werden, wenn diese an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.  
* In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.  
* Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer Datenbank auf der Bundestagswebseite, die durchsuchbar ist und weitere Auswertungen für die BürgerInnen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum).  
* Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger:innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum). Da die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu den vergleichbaren Aufsichtsbehörden in anderen Ländern immer noch nicht tätig wurde, hat LobbyControl eine solche [[Spezial:Abfrage_ausführen/Parteispenden|Parteispenden-Datenbank]] erstellt und in die Lobbypedia integriert.  
* Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten oder Unternehmen geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das Anzeigengeschäft von Parteizeitungen oder das geschäftliche Engagement der Parteien müssen bedacht werden.
* Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyist:innen, Unternehmen oder Vereine geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen dabei bedacht werden.

Aktuelle Version vom 24. März 2025, 10:37 Uhr

Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung

Für eine transparentere, verfassungskonforme Parteienfinanzierung fordert LobbyControl, dass

  • für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender:in bzw. Sponsor:in und Jahr gilt.
  • die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden weiter gesenkt werden: Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 35.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender:innen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym.
  • die Einhaltung der Regeln durch eine unabhängige und mit ausreichenden Ressourcen sowie Befugnissen ausgestattete Institution kontrolliert und wirksam sanktioniert wird.

Weitere wünschenswerte Verbesserungen:

  • In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
  • Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger:innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum). Da die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu den vergleichbaren Aufsichtsbehörden in anderen Ländern immer noch nicht tätig wurde, hat LobbyControl eine solche Parteispenden-Datenbank erstellt und in die Lobbypedia integriert.
  • Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyist:innen, Unternehmen oder Vereine geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen dabei bedacht werden.