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| Ein von der Piraten Partei initiierter Gesetzesentwurf, der eine dreijährige Sperrfrist fordert, liegt dem Innen- und Rechtsausschuss seit September 2014 vor.<ref>[https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/karenzzeit_sh_drucksache-18-2334.pdf Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN], Schleswig-Holsteinischer Landtag vom 26.09.2014, abgerufen am 06.07.2016</ref> Dieser wurde jedoch durch die Regierungskoalition abgelehnt.<ref>[https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-03-23/seitenwechsel-die-wirtschaft-koalition-schleswig-holstein-verzogert-entscheidung Seitenwechsel in die Wirtschaft: Koalition in Schleswig-Holstein verzögert Entscheidung], abgeordnetenwatch.de vom 23.03.2016, abgerufen am 06.07.2016</ref> Im Juli 2016 brachte die Regierungskoaltion selbst einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzesenwurf ein, indem sie eine abgeschwächte Karenzzeitregelung vorgeschlägt. Gefordert wird nun eine Anzeigepflicht für berufliche oder sonstige ständige Tätigkeiten neben sowie für zwei Jahre nach Beendigung der Amtszeit, auf dessen Basis der/die Ministerpräsident/in diese Tätigkeit untersagen darf, sofern ein Interessenkonflikt gesehen wird. <ref>[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6400/umdruck-18-6442.pdf Änderungsantrag der Fraktionen zum Gesetzesentwurf der PIRATEN], Schleswig-Holsteinischer Landtag vom 18.07.2016, abgerufen am 20.07.2016</ref>
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