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von E. Martin

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== Weiterführende Informationen ==
== Weiterführende Informationen ==
* Die [[Kampagne der INSM und des RWI gegen die Förderung des Ökostroms]], die die [[Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft]], das [[Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung]] (RWI) und die FDP im Interesse der Energielobby betreiben, wird eingehend geschildert in dem Buch von Claudia Kemfert: Kampf um Strom - Mythen, Macht und Monopole, Hamburg 2013.
* Die [[Kampagne der INSM und des RWI gegen die Förderung des Ökostroms]], die die [[Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft]], das [[Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung]] (RWI) und die FDP im Interesse der Energielobby betreiben, wird eingehend geschildert in dem Buch von Claudia Kemfert: Kampf um Strom - Mythen, Macht und Monopole, Hamburg 2013.
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 5. Mai 2014, 09:18 Uhr

Christoph M. Schmidt (*25. August 1962 in Canberra/Australien) ist Präsident des Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Vorsitzender des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) und ehemaliges Mitglied des Aktionsrat Marktwirtschaft.


Karriere

Quelle: [1]


Verbindungen / Netzwerke

  • Mitglied des Beirats des Institute for Health Care Business GmbH (HCB), an dem das RWI neben weiteren Unternehmen und Personen beteiligt ist
  • Mitglied in diversen Ausschüssen des Verein für Socialpolitik
  • Mitglied Wissenschaftlicher Beirat "Wirtschaftsdienst"

Wirken

Die Forschungsschwerpunkte von Schmidt liegen im Bereich der Angewandten Ökonomie, insbesondere arbeits- und bevölkerungsokonomischen Fragestellungen. In der Arbeitsmarktpolitik plädiert Schmidt wie die Arbeitgeber für Lohnzurückhaltung, den Ausbau des Niedriglohnsektorsund den Abbau des Kündigungsschutzes sowie gegen Mindestlöhne und die konjunkturelle Verlängerung des Bezugs von ALG 1 [3]


Zitate von Christoph M. Schmidt

Zum Thema "Mindestlohn":
"Daher muss der Mindestlohn niedrig angesetzt werden: 8,50 Euro ist entschieden zu hoch.""[4]

Weiterführende Informationen


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