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von E. Martin

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*bis 2012 Mitglied des [[Aktionsrat Marktwirtschaft]] der [[Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft]] (vbw)<ref>[http://www.pw.bwl.uni-muenchen.de/download/vbwflyer18okt.pdf Aktionsrat Marktwirtschaft], Website www.pw.bwl.uni-muenchen.de, abgerufen am 13.04.2013</ref>
*bis 2012 Mitglied des [[Aktionsrat Marktwirtschaft]] der [[Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft]] (vbw)<ref>[http://www.pw.bwl.uni-muenchen.de/download/vbwflyer18okt.pdf Aktionsrat Marktwirtschaft], Website www.pw.bwl.uni-muenchen.de, abgerufen am 13.04.2013</ref>
*Mitglied des Kuratoriums des [[Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen]]


*Mitglied des Beirats des Institute for Health Care Business GmbH (HCB), an dem das RWI neben weiteren Unternehmen und Personen beteiligt ist
*Mitglied des Beirats des Institute for Health Care Business GmbH (HCB), an dem das RWI neben weiteren Unternehmen und Personen beteiligt ist

Version vom 7. Juni 2014, 14:30 Uhr

Christoph M. Schmidt (*25. August 1962 in Canberra/Australien) ist Präsident des Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Vorsitzender des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) und ehemaliges Mitglied des Aktionsrat Marktwirtschaft.


Karriere

Quelle: [1]


Verbindungen / Netzwerke

  • Mitglied des Beirats des Institute for Health Care Business GmbH (HCB), an dem das RWI neben weiteren Unternehmen und Personen beteiligt ist
  • Mitglied in diversen Ausschüssen des Verein für Socialpolitik
  • Mitglied Wissenschaftlicher Beirat "Wirtschaftsdienst"

Wirken

Die Forschungsschwerpunkte von Schmidt liegen im Bereich der Angewandten Ökonomie, insbesondere arbeits- und bevölkerungsokonomischen Fragestellungen. In der Arbeitsmarktpolitik plädiert Schmidt wie die Arbeitgeber für Lohnzurückhaltung, den Ausbau des Niedriglohnsektorsund den Abbau des Kündigungsschutzes sowie gegen Mindestlöhne und die konjunkturelle Verlängerung des Bezugs von ALG 1 [3]


Zitate von Christoph M. Schmidt

Zum Thema "Mindestlohn":
"Daher muss der Mindestlohn niedrig angesetzt werden: 8,50 Euro ist entschieden zu hoch.""[4]

Weiterführende Informationen


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